>> Inhaltsverzeichnis

Informationen zur Zulassung ausländischer Fiat 500 in Deutschland

Nachrüstpflicht zur Zulassung ausländischer Fiat 500 in Deutschland


Nachrüstpflicht - Was muss nachgerüstet werden beim Import eines Fiat 500 nach Deutschland?

In der Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass Fahrzeuge gelb blinken und über ein Warnblinklicht, weißes Standlicht und einen Diebstahlschutz verfügen müssen. Dies wird bei der Erstabnahme nach § 21 StVZO vom TÜV geprüft. Für den Fiat 500 und andere Oldtimer gilt somit beim Import aus dem Ausland (auch bei Italien-Importen!) unabhängig vom Baujahr eine grundsätzliche Nachrüstpflicht für folgende Elemente:

Weißes Standlicht bspw. integriert in die Scheinwerfer


Gelb leuchtende Blinkleuchten

Passende Artikel in unserem Shop:

Wahlweise können statt den kompletten vorderen Blinkleuchten auch nur die Blinkleuchtengläser gewechselt werden.
Falls Sie weiße Blinkleuchtengläser verbaut haben möchten, sind hier entsprechende gelbe Glühlampen zu verwenden.

Gelb leuchtende Blinkleuchten - Fiat 500 Oldtimer

Warnblinkanlage

Passende Artikel in unserem Shop:

Warnblinkanlage - Fiat 500 Oldtimer

Diebstahlschutz

Passende Artikel in unserem Shop:

Die Lenkradkralle ist TÜV-konform und sollte verwendet werden, wenn das Fahrzeug über kein Zündschloss / Lenkradschloss mit Sperre verfügt. Bei der Erstabnahme erfolgt normalerweise ein Eintrag der Lenkradkralle in die Fahrzeugpapiere mit der Formulierung "Diebstahlschutz - loses Zubehör". Wurde die Lenkradkralle eingetragen, muss sie im Auto jederzeit mitgeführt werden.

Diebstahlschutz - Fiat 500 Oldtimer

Ansonsten müssen importierte Fiat 500 nur die Anforderungen erfüllen, die am Tag ihrer Erstzulassung in Deutschland gültig waren. Eine Gurtpflicht für PKW gilt beispielsweise für Fiat 500 mit Erstzulassung nach 1. April 1970, die Nachrüstung mit Sicherheitsgurten ist also für solche Fahrzeuge ebenfalls vorgeschrieben.


Diese Dokumente könnten Ihnen zur Zulassung beim Deutschen Tüv helfen:

Fahrzeugdokumente:

  • Originaler italienischer Fahrzeugschein (Certificato di Proprietà) oder Zulassungsbescheinigung (Certificato di Circolazione).
  • Technischer Prüfbericht (Rapporto di Prova), der die Fahrzeugkonformität mit den italienischen Standards bestätigt.

Identifikationsnachweise:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ähnliches).
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters.

Technische Dokumentation:

  • Dokumente, die technische Änderungen am Fahrzeug nachweisen können (falls zutreffend).
  • Datenblatt

Fahrzeugimportdokumente:

  • Bescheinigung über die Verzollung oder Einfuhr des Fahrzeugs nach Deutschland.

EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC):

  • Falls verfügbar, das CoC, das die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den europäischen Standards bestätigt.

Oldtimer-Status:

  • Falls das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft werden soll, benötigt man möglicherweise zusätzliche Dokumente, die den Oldtimer-Status belegen, wie beispielsweise eine Historie des Fahrzeugs oder ein Gutachten eines Oldtimer-Experten.

Es ist ratsam, sich vorab mit der zuständigen Zulassungsstelle oder dem TÜV in Verbindung zu setzen, um die genauen Anforderungen zu klären und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente vorhanden sind. Beachte bitte, dass sich die Vorschriften ändern können, also ist eine aktuelle Überprüfung wichtig. Viel Erfolg bei der Zulassung des italienischen Oldtimers in Deutschland!